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Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Anklage wegen Verabredung zu einem Verbrechen (Mord) u.a.

09.04.2024

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat unter dem 18. März 2024 vor der Jugendkammer des Landgerichts Köln Anklage gegen einen 15-jährigen Angeschuldigten aus dem Rheinisch-Bergischen-Kreis erhoben.

Er ist hinreichend verdächtig, am 17. November 2023 in einem Video, dass er in eine Chatgruppe versendet haben soll, die Begehung eines islamistisch motivierten Anschlags zum Nachteil von Personen, die er als "Ungläubige" bewertete, angekündigt zu haben. Ferner soll er mit einem in Brandenburg wohnhaften gesondert Verfolgten Mittäter die Begehung eines solchen Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen ernstlich vereinbart haben. Sie sollen geplant haben, einen mit Gasflaschen gefüllten Kleintransporter auf dem Weihnachtsmarkt zur Explosion zu bringen.

Der Anklagevorwurf der Verabredung zu einem Verbrechen (Mord) gem. § 30 Absatz 1, Abs. 2 Variante 3 i.V.m. § 211 StGB ist für Erwachsene mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bis zu 15 Jahren belegt. Für Jugendliche – wie den Angeschuldigten – sieht das hier einschlägige Jugendgerichtsgesetz als Höchstmaß eine Jugendstrafe von zehn Jahren vor.

Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Köln hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Heming

Oberstaatsanwalt

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