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Paragraph 30 des Juristenausbildungsgesetzes

Quelle: Justiz NRW

Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst NRW

Reihenfolge des Eingangs des Antrages ist maßgebend

Zuständig für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst sind in Nordrhein-Westfalen die Präsidentin und die Präsidenten der Oberlandesgerichte. Hier stehen Ihnen die Links zu den Einstellungsbehörden zur Verfügung.

In Nordrhein-Westfalen werden - mit Ausnahme von Härtefällen und von Bewerbungen mit gesetzlichem Vorrang - grundsätzlich alle Bewerberinnen und Bewerber und damit nicht nur die so genannten "Landeskinder" einheitlich in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anträge eingestellt. Die von den Bewerberinnen und Bewerbern in der ersten Prüfung erzielte Punktzahl stellt kein Kriterium für die Reihenfolge der Einstellungen dar. Allerdings können die Bewerberinnen und Bewerber auf die Möglichkeit einer anderweitigen Einstellung außerhalb eines Bezirks verwiesen werden, sofern die Kapazitäten in dem betreffenden Bezirk nicht ausreichen und anderweitig noch Kapazitäten frei sind; insoweit kann eine Auswahl nach dem Kriterium einer dauerhaften persönlichen Beziehung zu dem Oberlandesgerichtsbezirk getroffen werden.

Zuständig für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst sind in Nordrhein-Westfalen die Präsidentin bzw. die Präsidenten der Oberlandesgerichte. Diese können nähere Auskünfte über die jeweiligen Einstellungstermine, Bewerbungsfristen, Wartezeiten, möglichen Ausbildungsorte sowie die Einzelheiten des Einstellungsverfahrens geben.  Nur von dort sind auch die Bewerbungsunterlagen und ein Merkblatt für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zu erhalten; dieses Merkblatt soll als Orientierungshilfe bei Fragen zum juristischen Vorbereitungsdienst, auch hinsichtlich des Status, dienen. In diesem Zusammenhang sei vorab darauf hingewiesen, dass in Nordrhein-Westfalen die ab dem 1. Juli 1999 in den juristischen Vorbereitungsdienst Eintretenden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis übernommen werden. 


Nachfolgend finden Sie die Anschriften und die Telefonnummern der Präsidentin und der Präsidenten der Oberlandesgerichte.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 4971-0

Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Heßlerstr. 53
59065 Hamm
Tel.: 02381 / 272-0

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln   externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Tel.: 0221 / 7711-0

Die Bewerbung um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst ist an die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Oberlandesgerichts, in deren bzw. dessen Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber den Vorbereitungsdienst ableisten möchte, zu richten.