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Zuschnitt Standort Hürth Januar 2024

Quelle: Justiz NRW

E-Klausuren in den juristischen Staatsprüfungen

Weiterer wichtiger Schritt zur Digitalisierung der juristischen Ausbildung und Prüfung in NRW

Seit dem 1. Januar 2024 haben Studierende, Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen die Wahl, ob sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen.

In Nordrhein-Westfalen ist die E-Klausur durch Gesetz eingeführt worden, sodass die Prüfungsämter sie verbindlich verpflichtend anbieten und auch die Hardware und Software stellen müssen. Landesweit gibt es an fünf Standorten dauerhaft Prüfungsräume für die E-Klausur.

Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Digitalisierung der juristischen Ausbildung und Prüfung in Nordrhein-Westfalen getan. Jeder Prüfling kann zwischen der elektronischen und der handschriftlichen Anfertigung der Klausuren wählen. So kann jede bzw. jeder in der Prüfungssituation das Beste geben.

In Nordrhein-Westfalen wird nahezu ein Viertel aller juristischen Staatsexamina Deutschlands abgelegt. Sowohl in der staatlichen Pflichtfachprüfung als auch in der zweiten juristischen Staatsprüfung fallen jeweils bis zu 20.000 Klausuren pro Jahr an. Dabei werden in jedem Monat Klausuren geschrieben. Zu erwarten ist, dass die große Mehrzahl der Prüflinge von der Möglichkeit, die Klausuren digital anzufertigen, Gebrauch machen wird.

Für die Amtsanwalts- und Rechtspfleger-Prüfungen sowie die Prüfungen für den gehobenen Dienst in den Justizvollzugsanstalten wird in diesem Jahr auch erstmals die Möglichkeit bestehen, die Arbeiten elektronisch zu fertigen.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz NRW, Abteilung V, Stand: 2024