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Aktuelles

Informationen zu aktuellen Entwicklungen und Neuerungen

Seit Mai 2015 wird an sechs Grundbuchämtern in Nordrhein-Westfalen der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen pilotiert. Rechtlich maßgeblich ist weiterhin der Eingang des Antrags in Papierform, die Notare übersenden ihre Anträge zusätzlich in elektronischer Form. Viele Daten, die die Notare übersenden, werden durch die Fachanwendung SolumSTAR ausgelesen und unmittelbar in die entsprechenden  Eintragungsbausteine übernommen (zum Beispiel die Höhe der Grundschuld und der Zinsen).

Im Rahmen dieser Aufgabe wird auch an der Weiterentwicklung des Datensatzes XJustiz mitgearbeitet. Dieser Datensatz ist Bestandteil der organisatorisch-technischen Leitlinien für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Diese Leitlinien wurden von der Bund-Länder-Kommission erstellt und durch Beschluss der Justizministerkonferenz den Ländern und dem Bund zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs empfohlen.