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Internet-Grundbucheinsicht

Hier erfahren Sie mehr zur Recherche und Auskunft von Grundbücher aus dem Internet sowie die Anforderung von Ausdrucken.

Hier erfahren Sie mehr zur Recherche und Auskunft von Grundbücher aus dem Internet sowie die Anforderung von Ausdrucken.

Hier erfahren Sie mehr zur Recherche und Auskunft von Grundbüchern aus dem Internet sowie die Anforderung von Ausdrucken.

Über das von IT.NRW, Niederlassung Hagen auf Basis von Web-Technologie entwickelte Grundbuchabrufverfahren (Internet-Grundbucheinsicht) ist es seit dem 01.06.2004 für Notare, Vermessungsingenieure, Gericht, Behörden und Versor-gungsunternehmen möglich, nach entsprechender Zulassung über das Internet in das Grundbuch Einsicht zu nehmen.

Die Zulassung zu diesem automatisierten Grundbuchabrufverfahren bedarf der Ge-nehmigung, die nur auf Antrag erteilt wird. Mit der Aufgabe der Genehmigungsbe-hörde für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Amtsgericht Hagen betraut worden. Die Anträge sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Vordrucken zu stellen.

Für Anträge von Gerichten und Behörden wird darauf hingewiesen, dass das Justizministerium in dem Erlass vom 05.07.2004 (AZ: 1512 - I. 14) festgelegt hat, dass Anträge auf Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren nur über Antragsammelstellen, die in den jeweiligen Ressorts einzurichten sind, an den Direktor des Amtsgerichts Hagen übersandt werden sollen. Für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden keine Sammelstellen eingerichtet, Anträge von diesen Behörden können direkt an das Amtsgericht Hagen übersandt werden.

Weitere Informationen zur Internet-Grundbucheinsicht einschließlich der hiermit verbundenen Kosten können auf der Seite des Verfahrens externer_Link, öffnet neues Browserfenster abgerufen werden.