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Grundbuch-Foliant

Quelle: © Justiz NRW

Verfahrensbeschreibung

Eine Beschreibung des Verfahrens erhalten Sie hier.

Seit vielen Jahren erfolgt in Nordrhein-Westfalen die Grundbuchführung elektronisch mit Hilfe der Fachanwendung SolumSTAR. Folge der elektronischen Grundbuchführung ist zum einen, dass keine papierenen Grundbücher  mehr vorhanden sind,  die gelagert, transportiert und verwaltet werden müssen. In den 130 Grundbuchämtern im Land Nordrhein-Westfalen müssen nur noch die Grundakten in Papierform geführt werden. Zum anderen erlaubt die elektronische Führung der Grundbücher auch eine zeitgemäße Verfügbarkeit der Daten. Durch die Anbindung beispielsweise des Kassenverfahrens der Justiz (JUKOS) können die Kostenrechnungen weitestgehend automatisiert erzeugt und versandt werden. Aufgrund der Anbindung an eine landesweite zentrale Poststelle bei IT.NRW, Niederlassung Hagen kann der Grundbuchführer im örtlichen Grundbuchamt die Erteilung von Ausdrucken veranlassen. Die darüber hinaus bestehende Anbindung an das Katasteramt hat zur Folge, dass es für die von dem Vermessungsamt gepflegten Daten vor einer Weiterverarbeitung beim Grundbuch keiner manuellen Erfassung dieser Daten mehr bedarf.

Die elektronische Verfügbarkeit der Grundbücher ermöglicht die Beauskunftung in zeitgemäßer Form. Auskunftsberechtigte Personen, dies sind zum Beispiel Mitarbeiter in den Gerichten, in den Staatsanwaltschaften, Notare, können von ihrem Arbeitsplatz aus Recherchen starten. Diese Einsichtnahmen werden protokolliert, so dass die rechtliche Zulässigkeit geprüft werden kann, was auch regelmäßig geschieht. Aufgrund der elektronischen Anbindung an das Kataster steht dem Grundbuchamt nunmehr in elektronischer Form eine strukturierte Datenbasis für die Recherche nach Grundbüchern über Angaben zum Flurstück und zu Eigentümern zur Verfügung. Die elektronische Grundbuchführung  entspricht somit dem Servicecharakter der Justiz. Die Vorteile einer elektronischen Grundbuchführung kommen daher nicht nur der Justizverwaltung, sondern auch unmittelbar den Bürgern zugute.

Auf dem Zentralserver bei IT.NRW in Hagen befindet sich das elektronische Grundbuch im Rechtssinne, dieses ist doppelt abgesichert. Die Daten werden in einer dauerhaften und unveränderlichen Weise gespeichert.